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Photovoltaik - Fragen und Antworten
2 kWp = ca. 18 m² sollten aus wirtschaftlichen Gründen mindestens errichtet werden, nach oben gibt es fast keine Grenzen.
1 kWp erzeugt ca. 900 - 1100 kWh pro Jahr im Allgäu, bei südlicher Ausrichtung und einer Dachneigung von ca. 22 - 45 °. Die Montage auf einem Flachdach oder an der Fassade ist auch möglich.
≤ 30 kWp an oder auf Gebäude, Lärmschutzwand = 33,03 €Cent/kWh > 30 kWp an oder auf Gebäude, Lärmschutzwand = 31,42 €Cent/kWh > 100 kWp an oder auf Gebäude, Lärmschutzwand = 29,73 €Cent/kWh
Es ist auch ein Eigenverbrauch möglich. Das heißt, der Strom wird zuerst im Gebäude genutzt. Betreiber von Anlagen bis 500 Kilowatt, die einen Teil ihres Stroms selbst nutzen, erhalten bei Inbetriebnahme bis Ende 2011 einen finanziellen Vorteil, für jede selbst verbrauchte kWh.
Bis 30 % Eigennutzung, Bezugspreis minus 16,38 ct / Anteil über 30 %, Bezugspreis minus 12 ct – für jede selbst verbrauchte kWh. Beispiel: Bezugsstrompreis 20 ct, Eigenverbrauchsanteil 50 % (Anlagengröße maximal 29,99 kWp) Durchschnittliche Vergütung für die ersten 30% à 36,65 ct = (20 ct + (33,03 ct- 16,38 ct) Durchschnittliche Vergütung beim Anteil über 30% à 41,03 ct = (20 ct + (33,03 ct- 12,00 ct) Vergütung für die restlichen 50% die komplett eingespeist werden à 33,03 ct Ergibt dann eine durchschnittliche Vergütung von 35,71 ct
Zur Messung der eingespeisten Leistung ist ein Zählerplatz nach Vorschrift des/ zuständigen EVU notwendig. Bis 5 kW Leistung genügt meist ein Wechselstromzähler, ab 5 kW wird ein Drehstrom-Zähler benötigt. Mit der EVU können Sie einen Einspeisevertrag abschließen. Hier wird dann Art und Umfang der Stromeinspeisung, Zählerablesung, Verrechnung und Bezahlung geregelt.
1 kWp kostet für den Endverbraucher einschließlich Montage ab € 2.400, -- bis 3.500, -- zzgl. MwSt. Diese Preise bitte nur als Richtpreise ansehen. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
- Am besten ist Eigenkapital, hier haben Sie höchste Renditen. - Darlehen bei der Bank - Kfw-Solarstromerzeugung bis max. € 50.000,00, siehe www.kfw.de - Kfw-Umweltprogramm und ERP-Umwelt-Energiesparprogramm als Anschlussfinanzierung.
Die Umsatzsteuer kann vom Finanzamt rückerstattet werden. Voraussetzung ist lediglich die Abgabe einer Umsatzsteuer-Voranmeldung. Dies gilt auch für Privatpersonen, denn diese gelten insofern als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Die Umsatzsteuer von derzeit 19% wird dann zusätzlich zur Einspeisevergütung vom Energieversorger gezahlt. In gleicher Höhe ist diese dann an das Finanzamt abzuführen. Somit ergibt sich daraus für den Betreiber der Anlage kein Nachteil. Diese Vorgehensweise ist ohne weiteres auch bei Privatleuten möglich, die eine PV-Anlage installiert haben.
Fazit: Die Abgabe einer Umsatzsteuer-Voranmeldung oder Umsatzsteuer-Jahreserklärung bringt bares Geld und sollte daher vorgenommen werden. Wenn Sie das auch mit den laufenden Kosten machen wollen, muss ein Gewerbe bei der Stadt oder Gemeinde angemeldet werden. Fragen bezüglich Erstattung der Umsatzsteuer aus der Investition richten Sie bitte an Ihr Wohnsitz-Finanzamt oder Ihrem Steuerberater.
Ja. 20 Jahre, linear oder degressiv. Hier bitte Rücksprache mit Ihrem Steuerberater halten.
Grundsätzlich nicht, nur wenn die Anlage an oder auf einem denkmalgeschützten Gebäude angebracht wird, oder die Anlage zusätzlich aufgeständert wird. Sicherheitshalber sollte bei der zuständigen Baubehörde nachgefragt werden. Es ist wichtig dass die Anlage nach der Inbetriebnahme mit einem entsprechenden Formblatt bei der Bundesnetzagentur gemeldet wird.
Vor dem Errichten oder der Bestellung muss ein Antrag beim zuständigen EVU (Energieversorgungsunternehmer) gestellt werden. Diesen Antrag stellen wir für Sie. Wir übernehmen auch die technische Klärung.
Nach ca. 11 - 14 Jahren. Gerne erstellen wir eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für Ihre Anlage. Für die Umwelt rechnet sich die Anlage auf jeden Fall!
Die Anlage kann mit der Gebäudeversicherung (Sturm und Brand) mitversichert werden, muss aber auf jeden Fall der Versicherung angegeben werden. Besser ist in der Regel aber eine eigene Solaranlagenversicherung. Fragen Sie uns, wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot. Eine Versicherung sollte aber auf jeden Fall, spätestens zum Montagebeginn der Anlage abgeschlossen sein!
Ja, Solarstromanlagen sind hagelsicher (ISPRA 502/503). Für die Sturmfestigkeit ist es wichtig, dass das Montagegestell eine passende Statik vorweisen kann.
Nach unserer Meinung schon, wir setzen hier hohe Maßstäbe an unsere Produkte und bringen Erfahrung aus über 250 selbst installierten Anlagen aus dem gesamten Allgäu für Sie mit.
Der Betreiber muss alle drei Jahre die Funktionssicherheit der Schutzeinrichtungen überprüfen lassen, sonst fällt außer einer Sichtkontrolle in der Regel keine Wartung an.
Beteiligung an Gemeinschaftsanlagen. Fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne!
Also, auf die Dächer fertig los! Weitere Infos unter: www.kfw.de www.solarserver.de www.photon.de www.epple-solar.de www.sonnenseite.com
Ohne Gewähr
Stand: 08/2010 |



